„In Zukunft kann jeder, ginge es nach dem zuständigen Staatsanwalt, dem politischen Gegner generell in einer seiner Meinung nach „mit ´harten Bandagen´ geführten – schweren politischen Auseinandersetzung“ antisemitische oder andere kompromittierende Äußerungen öffentlich unterstellen, selbst wenn diese lediglich von angeblich unbekannten Dritten zugetragen werden und diese der Wahrheit zuwider laufen. Die Prüfungspflicht kann dabei vernachlässigt werden. Letztendlich könnte diese Rechtssprechung auch dafür sorgen, dass berechtigte Antisemitismusvorwürfe der Beliebigkeit anheim fallen und dem so notwendigen Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus zuwider läuft.“ mehr …
Pressemitteilung: Staatsanwalt rechtfertigt üble Nachrede als Bestandteil des politischen Meinungskampfes
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